KfW-Förderung noch attraktiver

Tilgungszuschüsse für KfW-Förderung

Alle mal nachrechnen! Die höheren Tilgungszuschüsse machen die Sanierungskredite der KfW für Hausbesitzer noch attraktiver.

 

Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser steigen

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz, verabschiedet Anfang Dezember 2014, hat schon jetzt positive Auswirkungen für Hausbesitzer: Die Förderung der KfW für energieeffiziente Sanierungen ist noch attraktiver geworden. Seit Anfang des Jahres 2015 gibt es für alle KfW-Effizienzhäuser fünf Prozent mehr Tilgungszuschuss.

Die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards sind künftig deshalb noch attraktiver. Zusätzlich zum verbilligten Zinssatz erhalten Hausbesitzer bei einer Sanierung ab sofort je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 Prozent (maximal 16.875 Euro) Tilgungszuschuss. Die neuen Tilgungszuschüsse gelten automatisch für alle Anträge, die seit dem 1.1.2015 bei der KfW eingegangen sind.

Auch von einer weiteren Verbesserung profitieren Hausbesitzer, weil sie die KfW-Förderung unkomplizierter macht: Wer im Programm Energieeffizient Sanieren eine Förderzusage erhält, hat damit jetzt gleichzeitig einen verbindlichen Anspruch auf den Zuschuss für eine Baubegleitung. Hierbei erhält der Bauherr 50 Prozent (maximal 4.000. Euro) der Kosten für die Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten als Förderung. Zugelassen als Experten und Pflicht bei der Beantragung der KfW-Förderung sind alle Sachverständigen, die in der Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind. Unabhängige Energieeffizienzexperten in Ihrer Region finden Sie in unserer Handwerker-Suche.

 

Die Neuerungen bei der KfW-Förderung im Einzelnen:

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um fünf Prozent, z.B. für den Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal steigt der Tilgungszuschuss nun auf 7,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 5.625 Euro je Wohneinheit), für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 17,5 Prozent auf 22,5 Prozent (maximal 16.875 Euro je Wohneinheit).
  • Verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss bei Förderzusage für eine Investition (50 Prozent der Kosten, maximal 4.000. Euro pro Bauvorhaben).

 

Unser Tipp: Mit unserer Fördermittelauskunft lässt sich ermitteln welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommt.

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Quelle: KfW / Bosch-Thermotechnik GmbH
Foto: KfW-Bildarchiv