Für Mieter hat die Heizkostenabrechnung das Potential, zur bösen Überraschung zu werden oder ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Aber auch Vermietern können bei formalen und inhaltlichen Fehlern Nachteile entstehen. Lesen Sie bei Effizienzhaus-online, worauf es besonders ankommt!

 

Heizkosten sind Teil der Betriebs- und Nebenkosten

Die Heizkosten gehören zu den Betriebs- und Nebenkosten. Sie werden aber in einer separaten Abrechnung erfasst, die auch zu einem anderen Turnus als die Nebenkostenabrechnung erfolgen kann. In der Regel erhalten Mieter aber die Heiz- und Nebenkostenabrechnung gemeinsam.
Die Heizkostenabrechnung muss gesetzlichen Vorgaben genügen. Die sind in der Heizkostenverordnung und in den Grundsätzen für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen festgelegt.

 

Wer macht die Heizkostenabrechnung?

In einer Mietwohnung ist Heizkosten berechnen Aufgabe des Vermieters. Er ist verantwortlich für fristgemäße, inhaltlich und formal korrekte Heizkostenabrechnung. Auch die Verbrauchsmessung und Ablesung muss der Vermieter in die Wege leiten. Der Mieter hat die Pflicht, diese Maßnahmen zu ermöglichen.

 

Inhalt einer Heizkostenabrechnung

Folgende Punkte gehören in eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung:

  • beheizte und beheizbare Wohnfläche-
  • Zuordnung von Nutzern und Erfassungsgeräten
  • Lieferungen des Energieträgers (Gas, Heizöl, Fernwärme etc.) mit Datum, Menge in korrekter Maßeinheit und Kosten
  • Nebenkosten der Heizung (Wartung, Reinigung etc.)
  • Kosten für Schornsteinfeger
  • Betriebsstrom
  • Kosten für die Erstellung der Abrechnung
  • separat die Kosten für die Warmwasserbereitung

 

Die Nebenkosten der Heizung dürfen keine Reparaturkosten enthalten. Wartung und Instandsetzung müssen durch getrennte Rechnung oder nach festgelegtem Anteil getrennt werden.

 

Schritte bei der Erstellung einer Heizkostenabrechnung

Zunächst wird vom Gesamtverbrauch der Verbrauch für das Warmwasser abgezogen. Der Heizenergieverbrauch und die dadurch entstandenen Kosten sind nun mit dem Verbrauch und den Vorauszahlung des Nutzers abzugleichen. Dabei gibt es einen Festkostenteil und einen verbrauchsabhängigen Anteil. Bei der Berechnung des Verbrauchs ist unter anderem auf die korrekten Umrechnungsfaktoren des jeweiligen Heizkörpers zu achten. So ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlungsforderung.
Bei Nutzerwechsel erfolgt keine Zwischenabrechnung. In der turnusgemäßen Abrechnung werden die Kosten entsprechend der bewohnten Zeiten und der Gradzahlentabelle auf beide Nutzer aufgeteilt.

 

Warum werden die Heizkosten aufgeteilt?

Mindestens 50 und maximal 70 Prozent der Gesamtkosten dürfen verbrauchsabhängig zugeordnet werden. Der Rest wird in der Heizkostenabrechnung nach Quadratmetern beheizter Fläche unter allen Nutzern gleichmäßig aufgeteilt.
Das ist sinnvoll, weil die von der zentralen Heizanlage bereitgestellte Energie nie ausschließlich der jeweils zu beheizenden zu Gute kommt. Sie entweicht je nach Lage der Wohneinheit nach außen oder erwärmt Räume, durch die Rohre führen oder die an beheizte Fläche angrenzen.

 

Sind Ihre Heizkosten zu hoch?

Wenn die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigen, ist das oft ein Anlass, die Heizkostenabrechnung prüfen zu lassen. Ist die Berechnung nicht plausibel, liegt das oft ein einer Reihe typischer Fehler:

  • falsche Angabe von Rest- und Liefermengen bei Heizöl
  • Einbeziehung von Lieferungen außerhalb des Abrechnungszeitraums
  • Fehler bei Angabe verwendeter Schätzverfahren
  • nicht umlegbare Kosten (Instandsetzung als Wartung deklariert)
  • Verwechslung bei Umrechnungsfaktoren der Heizkörper
  • Umlage von Heizkosten leerstehender Flächen

 

Es kann sich lohnen, die aktuelle Abrechnung innerhalb der Widerspruchsfrist genau zu prüfen. Eine falsche Heizkostenabrechnung zu korrigieren ist ein sehr attraktiver Weg, um hohe Heizkosten zu sparen.

 

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