Biomasseheizungen haben große Vorteile und sollten sowohl für den Neubau als auch für die Heizungssanierung geprüft werden. Ein Kaminofen verbindet diese Stärken mit einer schönen Aufwertung der Raumatmosphäre. Lesen Sie bei Effizienzhaus-online, unter welchen Kriterien und in welcher Höhe Sie für einen modernen Pelletofen eine Förderung beantragen können!

 

Nicht jeder Kaminofen ist förderfähig

Der Pelletofen als kompakte Biomasse-Heizung ist eine gern genutzte Lösung für die Heizungssanierung. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss sich allerdings für ein automatisch arbeitendes sowie wasserführendes System entscheiden. Die Öfen verbrennen Pellets aus einem integrierten Speicher von allein und geben einen Teil der erzeugten Wärme an das Heizsystem ab.

Wichtig für die Förderung ist außerdem, dass die Anlagen mindestens 5 Kilowatt leisten und sauber arbeiten. Hohe Voraussetzungen stellen die Fördergeber dabei an die Emissionswerte von Kohlenmonoxid (Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb) und Staub (Staub: 15 mg/m³).

Keine Förderung gibt es hingegen für Pelletöfen, die nur ihren Aufstellraum beheizen sowie Scheitholzkamine mit oder ohne Wassertasche. Wer aber weder auf knisternde Buchenscheite hinter der Scheibe noch auf den BAFA Förderungs-Antrag verzichten will, kann über ein Kombigerät nachdenken. Inwieweit für einen kombinierten Scheitholz- Pelletofen die Förderung möglich ist, muss für das konkrete Gerät geprüft werden.

 

Beste Förderung für Pelletofen im Altbau

Ein wichtiges Kriterium, wenn Sie für den Holzpelletofen Förderungen beantragen möchten, ist die Sanierung im Bestand. Denn nur bei einer Heizungssanierung erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 20 bis zu 45 Prozent.

Geht es um einen Neubau, bekommen Sie die Förderung für Pelletöfen nur im Rahmen der Effizienzhaussanierung. Zuschüsse und günstige Darlehen gibt es dabei immer für die gesamten Baukosten, sofern ein Effizienzhaus-Standard angestrebt ist.

 

Kriterien für die Pelletofen Förderung: Ihr Heizungsbauer berät Sie kompetent

Neben diesen grundsätzlichen Kriterien gibt es eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die für einen erfolgreichen Antrag auf Förderung erfüllt sein müssen. So ist im Zuge der Installation zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Ein Pufferspeicher muss Heizungswärme bevorraten können und die Effizienz des Pelletofens darf einen vorgegebenen Grenzwert nicht unterschreiten.

Unser Tipp: Lassen Sie sich dazu von Ihrem Heizungsbauer beraten. Für den Anschluss des wasserführenden Pelletofens ist er ohnehin zuständig.

 

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So setzt sich die Förderung des Pelletofens zusammen

Fördermittel für Pelletofen gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu folgenden Konditionen:

  • Zuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • 35 Prozent Förderung für wasserführende Pelletöfen
  • 40 Prozent Förderung für emissionsarme Heizgeräte
  • 5 Prozent Extra-Förderung für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • 20 bis 25 Prozent Förderung für Partikelabscheider zum Nachrüsten im Rahmen einer Heizungsoptimierung

Wichtig zu wissen: Die BEG-Darlehensförderung ist erst ab 01. Juli 2021 verfügbar. Bis dahin können Sanierer den BEG-Zuschuss mit einem günstigen Ergänzungskredit aus dem KfW-Programm 167 kombinieren, um Lücken in der Finanzierung zu schließen.

 

BEG-Förderung für Pelletöfen rechtzeitig beantragen

Nutzen Sie Ihre Vorteile und beantragen Sie für die neue Heizung Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Privathaushalte stellen Zuschussanträge direkt über das BAFA – Darlehen gibt es über die eigene Hausbank. Wichtig ist, dass Sie beides noch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen.

Antragszeitpunkt verpasst? Dann steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative zur Verfügung. Mit dieser können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.

Erfüllt der neue Ofen die technischen Vorgaben nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Lohnkosten Ihrer Handwerker von der Steuer absetzen. Auf diese Weise reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast jedes Jahr um bis zu 1.200 Euro.

 

Foto: Wodtke GmbH