Auch mit kleinen Sanierungsmaßnahmen lässt sich viel Energie einsparen. Eine effektive Maßnahme mit großem Einsparpotenzial ist die Dämmung der Rohrleitungen. Insbesondere bei älteren Heizungsanlagen mit konstant hoher Vorlauftemperatur sind die Einsparpotenziale enorm. Der Grund: Häufig verlaufen Warmwasserleitungen und Heizungsrohre freiliegend im unbeheizten Keller. Sind diese nicht gedämmt, sind Wärmeverluste vorprogrammiert. Das gilt auch für Rohre mit veraltetem Dämmmaterial wie Gipsbinden oder Schaumstoffhüllen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht, wenn diese durch unbeheizte Räume verlaufen. Aber auch ohne Dämmpflicht lohnt sich für Hausbesitzer die Dämmung der Rohrleitungen: Bei Materialkosten von wenigen Euro pro Meter macht sich Dämmung schnell über eingesparte Heizkosten bezahlt. Wer die Dämmung der Rohrleitungen mit einer Kellerdeckendämmung kombiniert, erhöht den Einspareffekt zusätzlich.

 

Vorteile einer Dämmung der Rohrleitungen

  • Weniger Wärmeverluste und damit niedrigere Heizkosten
  • Warmwasser kommt wieder wohltemperiert aus dem Wasserhahn
  • Spezielle Dämmschalen können Heimwerker leicht selbst anbringen, allerdings sind Eigenleistungen nicht förderfähig.

 

Möglichkeiten der Dämmung von Rohrleitungen

Speziell für die Dämmung von Warmwasser- und Heizungsrohren bieten Dämmstoff-Hersteller vorkonfektionierte Dämmschalen beziehungsweise Dämmschläuche an. Diese lassen sich schnell und einfach zuschneiden und über die Rohre stülpen. Da Heizungsleitungen sehr heiß werden, sollte der Dämmstoff hitzebeständig sein und erst angebracht werden, wenn die Heizung ausgeschaltet und abgekühlt ist (zum Beispiel im Sommer). Überwiegend kommen Dämmstoffe aus Polyethylen, Kautschuk oder Mineralwolle zum Einsatz. Die einzelnen Schalen sollten bündig, also eng an die Rohre anliegend, verlegt werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. Denn nur eine lückenlose Dämmung garantiert maximale Spareffekte. Aus diesem Grund sollten auch Ventile und Armaturen mit in die Dämmung einbezogen werden. Die meisten Dämmschläuche sind an einer Seite aufgeschlitzt und verfügen über eine selbstklebende Naht zum Verschließen. Für Anschlüsse und Bögen gibt es spezielle Formstücke. Zum Abschluss müssen alle Schnittstellen und Übergänge mit Isolierband verklebt werden. So kann keine Wärme mehr durch Ritzen entweichen.

 

Förderung für die Dämmung der Rohrleitungen

Zuschüsse oder einen zinsgünstigen Kredit für die Dämmung der Rohrleitungen können Hausbesitzer im Rahmen einer Heizungsoptimierung bei der KfW beantragen. Voraussetzung dabei ist, dass die Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Unsere Fördermittelauskunft hilft bei der Suche nach der passenden Förderung.

 

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Darauf sollten Sie bei der Dämmung der Rohrleitungen achten

  • Eine Dämmung der Rohrleitungen ist laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Pflicht, wenn diese in einem unbeheizten Raum verlaufen und zugänglich sind. Dann schreibt die EnEV vor, wie dick die Dämmung der Leitungen sein muss. Dies hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Die Angaben der EnEV beziehen sich auf eine Mindeststärke der Dämmung von 20 Millimetern, wenn der Dämmstoff eine Wärmeleitfähigkeit (U-Wert) von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin aufweist. Das gilt bis zu einem Rohrdurchmesser von 22 Millimetern. Darüber hinaus muss die Dämmdicke dem Rohrdurchmesser angepasst werden.
  • Ausnahme von der Dämmpflicht für Rohrleitungen: Häuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann greift die Dämmpflicht erst beim Hausverkauf für den neuen Eigentümer (innerhalb von zwei Jahren).
  • Bei der Montage sollten Sie immer auf eine lückenlose Dämmung achten, um Wärmebrücken zu vermeiden.

 

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